Rückzug durch die Teilnehmenden
Wird die Anmeldung bis 4 Wochen vor Kursbeginn zurückgezogen, stellen wir eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung:
Falls die Abmeldung später als 4 Wochen vor Kursbeginn erfolgt, ist das gesamte Kursgeld geschuldet. Kann indes ein Ersatzteilnehmer gefunden werden, stellen wir eine Rückzugsgebühr in Rechung:
Beim Austritt im Verlaufe der Ausbildung ist das gesamte Kursgeld geschuldet. Gerichtsstand ist Zürich.
Rückzug durch das SPRI
Das SPRI ist berechtigt, Lehrveranstaltungen aus besonderen Gründen nicht durchzuführen, insbesondere bei zu wenigen Anmeldungen. Das SPRI informiert die Teilnehmenden frühzeitig über die Absage der Lehrveranstaltung.
Das Kursgeld wird in Rechnung gestellt und ist vor Beginn der Lehrveranstaltung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen. Nichtbezahlen gilt nicht als Abmeldung.
Die Kurskosten sind wie folgt zu überweisen:
Modus:
In den Kosten für die Lehrveranstaltungen sind Präsenz- und E-Learning-Einheiten sowie die Kursunterlagen inbegriffen. Die Kosten für Anreise, Übernachtung, Verpflegung, Prüfungsgebühr für die eidgenössischen Lehrgänge etc. tragen die Teilnehmenden selbst.
Versäumte Lektionen können nicht nachgeholt werden und werden auch nicht rückerstattet.
Das SPRI behält sich Änderungen im Preis und in den Durchführungsdaten vor.
Für Mitglieder der SKO
Kursteilnehmende des Zertifikatslehrganges CAS Corporate Communications können gratis eine SKO-Schnuppermitgliedschaft im Wert von CHF 150.-- für ein Jahr erwerben.
Das SPRI gewährt SKO-Mitgliedern folgende Ermässigungen:
Die Ermässigungen gelten, wenn die Teilnehmenden der SPRI-Lehrgänge spätestens beim Ausbildungsstart Mitglied der SKO sind und dies auch belegen können.
Für SPRV-Mitglieder
Lehrgang PR-Berater:
Pro Mitgliedschaft (persönlich oder kollektiv) besteht das Recht, den Lehrgang PR-Berater mit einer Vergünstigung von CHF 1'500.-- zu besuchen.
Bildungsgutscheine:
Akkreditierte Mitglieder des Berufsregisters (BR) erhalten beim Besuch von Seminaren und Lehrgängen des SPRI pro Kalenderjahr eine Vergünstigung von CHF 150.--. Der Betrag kann nur einmalig angerechnet werden.
Für Post-Mitarbeitende
Das SPRI gewährt Mitarbeitenden der Schweizerischen Post sowie deren Konzerngesellschaften einen Rabatt von 10 % auf alle Seminare und Lehrgänge. (exkl. Annullationskostenversicherung)
Laden Sie hier die Geschäftsbedingungen herunter: